Landrat ist (aus)gerüstet: Einsatzjacke für den Ernstfall
Künftig auch im Einsatzfall klar zu erkennen: Landrat Stefan Metzdorf hat beim
ersten Gespräch mit dem Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Christoph Winckler seine eigene Einsatzjacke überreicht bekommen.
Denn: Bei der Alarmstufe 5 im Brand- und Katastrophenschutz übernimmt der Landrat die Leitung und die Verantwortung über die Einsatzlage – so geschehen bei der Unwetterkatastrophe im Juli 2021.
Im Mittelpunkt des Gespräches standen die kommenden Herausforderungen und Entwicklungen. Landrat Metzdorf: „Es war ein sehr konstruktiver und informativer Austausch. Ich freue mich auf die künftige Zusammenarbeit“.
Der Hintergrund: Die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz ist mehrstufig aufgebaut. Grundsätzlich ist der Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden (das heißt der Verbandsgemeinden).
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzen diese in der Regel die örtlichen Feuerwehreinheiten als gemeindliche Einrichtungen ein. Die überörtliche Gefahrenabwehr und der Katastrophenschutz sind dem Landkreis als Pflichtaufgabe zugewiesen.
Dem Landkreis stehen zur Aufgabenerfüllung keine eigenen Kräfte zur Verfügung. Ihm unterstehen jedoch ab der sogenannten Alarmstufe 4 („Katastrophenschwelle“) alle örtlichen Einsatzkräfte. Daneben wirken auf der Landkreisebene viele weitere Rettungs- und Hilfsdienste im Katastrophenschutz mit.
Quelle: KREIS-NACHRICHTEN – Ausgabe 3/2022 (PDF)
Einsatzjacke, Katastrophenschutz, Landkreis Trier-Saarburg, Landrat, Stefan Metzdorf